Armutsgefährdung deutschlandweit rasant angewachsen

Duisburg, 07. April 2018

Duisburg, 12. April 2018

Die Armutsgefährdung ist deutschlandweit in den vergangenen Jahren rasant angewachsen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte erhielten zum Ende des vergangenen Jahres 2017 rund 1.059.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). 

Das waren 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als noch zum Jahresende 2016. Damals wurden „nur“ 1.026.000 Personen mit Leistungen der Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch XII unterstützt.

Erschreckend dabei war die Tatsache, dass von ihnen rund 515.000 beziehungsweise 48,6 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von 18 Jahren bis unter dieser Altersgrenze waren. Ihre Anzahl steigt seit Jahren mit kleinen Sprüngen mehr oder weniger kontinuirlich an.

So waren es zum Jahresende 2003 gerade einmal 181.097 junger Menschen in unserem Land die Leistungen bezogen. Ein Jahr später waren es schon 232.897, zum Jahresende 2007 schon 340.234, Ende 2011 407.820 und seit Dezember 2005 jährlich über eine halbe Millionen.

Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Dazu hatten im Dezember des vergangenen Jahres rund 544.000 beziehungsweise 51,4 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch ihre Zahl nimmt stetig zu.

So waren es zum Jahresende 2003 gerade einmal 257.734 Menschen, die auf Hilfe angewiesen waren. Ende 2008 stieg ihre Anzahl schon auf 409.958 an, seit Jahesende 2014 wurde die halbe Millionengrenze überschritten.

Mit 276.341 Personen hat das einwohnerstärkste deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen die größte Anzahl von menschen in Armut vorzuweisen, gefolgt von Bayern mit 125.337 Menschen, Niedersachsen mit 110.996 Personen und Baden-Württemberg mit 99.571 Armen.   

Sanktionen in der Grundsicherung angestiegen

Duisburg, 24. April 2013

Duisburg, 30. April 2013

Der Druck auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1.024.600 Sanktionen ausgesprochen.

Damit nahm die Anzahl der Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr 2011 um elf Prozent oder 98.900 Sanktionen zu. Hauptgrund für den starken Anstieg sind oftmals Meldeversäumnisse, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 107.500 auf insgesamt 705.000 angestiegen sind.

Deswegen stellte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen fest: ?Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert?, zog der oberste Nürnberger Arbeitsmarkthüter seine Bilanz.

Im Jahresdurchschnitt sanktionierte die BA 150.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anstieg der Sanktionen ist nach Meinung der BA auch auf die insgesamt gute Lage des Arbeitsmarktes zurück zuführen.

„Hartz IV Empfänger wünschen sich eine möglichst dauerhafte und ordentlich bezahlte Beschäftigung. Die geringe Sanktionsquote zeigt, dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen. Sanktionen sind immer das letzte Mittel. Wir wollen keine Drohkulisse aufbauen, sondern über Vertrauen und Argumentation unsere Kunden erreichen. Vergessen wir nicht, dass die Grundsicherung von Steuerzahlern finanziert wird, also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin. Der Gesetzgeber muss Leitplanken definieren um das Sozialsystem so zu gestalten, dass es von der Allgemeinheit als gerecht empfunden wird“, erklärte Heinrich Alt das Handeln der BA und die Hintergründe.