Duisburg, 18. Dezember 2014
Mehr als nur alarmierend. Zum Jahresende 2013 ist die Anzahl der Menschen in Deutschland, die soziale Mindestsicherungsleistungen beziehen, erneut angewachsen. 7,38 Millionen Menschen benötigten Unterstützung vom Staat um ihr Leben zu bestreiten, das sind rund 9,1 Prozent der Gesamtbevölkerung wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden ermittelte.
Deutliche Unterschiede lassen sich regional erkennen. So lag die Mindestsicherungsquote in Ostdeutschland einschließlich Berlin mit 13,3 Prozent deutlich höher als im früheren Bundesgebiet mit 8,1 Prozent. Am häufigsten waren die Menschen in Berlin mit 19,4 Prozent und in Bremen mit 17,1 Prozent auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern mit nur 4,5 Prozent gefolgt von Baden-Württemberg mit 5,1 Prozent.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellten weiterhin die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Von 2012 auf 2013 blieb deren Anzahl mit rund 6,04 Millionen nahezu konstant.
Die Anzahl der Berechtigten von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) stieg im gleichen Zeitraum um 7,1 Prozent auf 1,08 Millionen an.
Mit einem Zuwachs von 36,2 Prozent auf rund 225.000 Personen am stärksten angewachsen ist wie im Vorjahr die Anzahl der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.