Weniger Mindestsicherungsleistungen als 2017 in NRW

Duisburg, 06. August 2019

Duisburg, 27. August 2019

Die Anzahl der Menschen an Rhein und Ruhr, die auf Mindestsicherungsleistugen angewiesen sind ist von 2017 auf 2018 zurück gegangen. Ende 2018 erhielten rund zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Leistungen der sozialen Mindestsicherung; das waren 4,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor., wie Information und Technik NRW bekannt gab.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (NRW) als Statistisches Landesamt mitteilte, waren zum Jahresende 2018 jeder Neunte in NRW auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen, das waren 11,3 Prozent. 2017 waren es noch 11,7 Prozent.

Die Zahl der Regelleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist erstmals seit 2011 wieder gesunken, und zwar auf rund 1,6 Millionen Menschen, was einem Minus von vier Prozent gegenüber 2017 entspricht.

Dagegen setzte sich bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der kontinuierliche Anstieg der letzten Jahre bei der Empfängerzahl auf rund 282 000 Menschen, also einem Zuwachs von 2,1 Prozent fort.

Die Zahl der Regeleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist 2018 weiter gesunken, und zwar auf rund 98. 000 Empfänger, ein Minus von 19,6 Prozent.

Rund 34.000 Personen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen – ein Rückgang von 6,6 Prozent.

Die höchste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs ermittelten die Statistiker mit 22,3 Prozent für Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote wies mit 2,7 Prozent die Gemeinde Schöppingen im Kreis Borken auf.

7,25 Millionen Bundesbürger erhalten Mindestsicherung

Duisburg, 14. November 2013

Duisburg, 26. November 2013

7,25 Millionen der Bundesbürger und somit neun Prozent der deutschen Bevölkerung erhielten im vergangenen Jahr eine soziale Mindestsicherungsleistung. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, dass sich damit die Anzahl der Empfänger an der deutschen Gesamtbevölkerung im Vergleich zum Vorjahr 2011 nicht verändert hat.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Insgesamt fiel die Mindestsicherungsquote in Berlin und den neuen Bundesländern mit 14,4 Prozent erheblich höher aus, als die Quote in den alten Bundesländern mit 7,9 Prozent. Am häufigsten waren die Menschen in Berlin mit 19,5 Prozent und Bremen mit 16,7 Prozent auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme wie im Vorjahr in Bayern 4,4 Prozent, Baden-Württemberg mit fünf Prozent und Rheinland-Pfalz mit 6,6 Prozent.

Die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen – von 2011 auf 2012 ging weiter um 1,3 Prozent auf 6.04 Millionen Personen zurück.

Die Anzahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt2 und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung2) stieg im gleichen Zeitraum um 6,3 Prozent auf 1,01 Millionen Bezieher an.