Mindestlohn nicht für alle Arbeitnehmer

Duisburg, 07. Dezember 2017

Duisburg, 12. Dezember 2017

Der Mindestlohn ist gesetzlich geregelt, doch noch lange nicht alle bekommen ihn, auch wenn darauf Anspruch besteht. Insgesamt sind es rund 4,4 Millionen Menschen in Deutschland die 2016 sogar unter der Marke von 8,50 Euro brutto pro Stunde entlohnt wurden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam. 

Vor allem Mini-JobberInnen und Beschäftigte in kleinen Firmen sind davon besonders betroffen. Die Autoren der Studie sehen dringenden Handlungsbedarf bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen zum Mindestlohn sowie bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten.

Ein deutliches Resutat der Studie ist aber auch die Tatsache, dass der Mindestlohn insgesamt zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat. Im untersten Lohnbereich sind die Einkommen zwischen 2014 und 2016 dabei um rund 15 Prozent gestiegen.

Zwischen 1,8 Millionen und 2,6 Millionen Mindestlohnberechtigte arbeitetet im vergangenen Jahr laut der Studie unter der Mindestlohngrenze. Selbstständige, Auszbildende sowie  Beschäftigte in den Branchen, in denen längere Übergangsfristen verabredet wurden, sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Wenn man die Zahlen allerdings mit denen von 2014, also vor Einführung des Mindestlohn vergleicht, sind es rund eine Millionen Beschäftigte die positiv vom Mindestlohn profitieren.

Die Studienautorin Alexandra Fedorets stellte fest: „Ergebnisse der Zollkontrollen und zahlreiche Medienberichte weisen auf Umgehungsstrategien durch intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen hin.Die Einführung des Mindestlohns hat insofern eins ihrer Ziele erreicht, als das sie den niedrigen Löhnen einen starken Schub gegeben hat. Jetzt muss alles daran gesetzt werden, dass der Mindestlohn tatsächlich alle erreicht, denen er laut Gesetz auch zusteht“.

Marco Caliendo von der Universität Potsdam ergänzte: „Auffällig ist, dass einige Gruppen von Beschäftigten, die unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entgolten werden, besonders betroffen sind: Das trifft auf Mini-Jobber, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländer zu. Auch sind Frauen stärker betroffen als Männer und Beschäftigte im Osten stärker als im Westen“.