Mindestlohn nicht für alle Arbeitnehmer

Duisburg, 07. Dezember 2017

Duisburg, 12. Dezember 2017

Der Mindestlohn ist gesetzlich geregelt, doch noch lange nicht alle bekommen ihn, auch wenn darauf Anspruch besteht. Insgesamt sind es rund 4,4 Millionen Menschen in Deutschland die 2016 sogar unter der Marke von 8,50 Euro brutto pro Stunde entlohnt wurden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam. 

Vor allem Mini-JobberInnen und Beschäftigte in kleinen Firmen sind davon besonders betroffen. Die Autoren der Studie sehen dringenden Handlungsbedarf bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen zum Mindestlohn sowie bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten.

Ein deutliches Resutat der Studie ist aber auch die Tatsache, dass der Mindestlohn insgesamt zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat. Im untersten Lohnbereich sind die Einkommen zwischen 2014 und 2016 dabei um rund 15 Prozent gestiegen.

Zwischen 1,8 Millionen und 2,6 Millionen Mindestlohnberechtigte arbeitetet im vergangenen Jahr laut der Studie unter der Mindestlohngrenze. Selbstständige, Auszbildende sowie  Beschäftigte in den Branchen, in denen längere Übergangsfristen verabredet wurden, sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Wenn man die Zahlen allerdings mit denen von 2014, also vor Einführung des Mindestlohn vergleicht, sind es rund eine Millionen Beschäftigte die positiv vom Mindestlohn profitieren.

Die Studienautorin Alexandra Fedorets stellte fest: „Ergebnisse der Zollkontrollen und zahlreiche Medienberichte weisen auf Umgehungsstrategien durch intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen hin.Die Einführung des Mindestlohns hat insofern eins ihrer Ziele erreicht, als das sie den niedrigen Löhnen einen starken Schub gegeben hat. Jetzt muss alles daran gesetzt werden, dass der Mindestlohn tatsächlich alle erreicht, denen er laut Gesetz auch zusteht“.

Marco Caliendo von der Universität Potsdam ergänzte: „Auffällig ist, dass einige Gruppen von Beschäftigten, die unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entgolten werden, besonders betroffen sind: Das trifft auf Mini-Jobber, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländer zu. Auch sind Frauen stärker betroffen als Männer und Beschäftigte im Osten stärker als im Westen“.     

Reform von Minijobs notwendig

Duisburg, 21. Juni 2017

Duisburg, 08. August 2017

Die Reform von Minijobs ist zwingend notwendig, da zu viele Mißstände nach wie vor bestehen. Dazu erschweren Minijobs oftmals systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) hat zu diesem Themenkomplex drei zentrale Verbsserungsvorschläge erarbeitet.

Mehr Aufklärung über die oft missachteten Rechtsansprüche, die Abschaffung der künstlichen Einkommensbarriere von 450 Euro sowie ein flankierender Übergang mit erweiterter Gleitzone und Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse.

Das wichtigste Ergebnis des Autorenteams um Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf hat ein konkretes Konzept entwickelt, um Minijobs in sozialversichungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsverhältnisse sollen nämlich nicht durch Fehlanreize zur Dauererwerbsform werden, da zu viele Gefahren damit langfristig verbunden sind, wie besonders hohe Armutsrisiken insbesondere für Frauen, die genau davon gerade oftmals betroffen sind.

Denn nach Ansicht der Duisburger und Essener Forscher entfalten Minijobs starke Klebeffekte. Bedeutet, dass diese sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschweren und dazu oft gewünscht auch längere Arbeitszeiten. Davon sind nach den Ergebnissen der Studie vor allem verheiratete Hausfrauen betroffen.

Denn entgegen den gesetzlichen Vorschriften sind Minijobber in der betrieblichen Praxis meist schlechter gestellt als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Sie erhalten weniger Stundenlohn und werden nur bei Anwesenheit bezahlt. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder für Feiertage ist ebenso wie für Urlaubstage eher selten.

„Damit die Politik bei der Reform der Minijobs wieder handlungsfähig wird, erscheint es notwendig, von alten Denkmustern Abschied zu nehmen – insbesondere von dem trügerischen Bild, dass Minijobs für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile bieten“, stellten die Autoren der Studie fest.

Vom „Meister-BAföG“ zum „Aufstiegs-BAföG“

Duisburg, 30. Juli 2016

Duisburg, 09. August 2016

Seit Montag dem 01. August 2016 ist die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft getreten. Aus dem „Meister-BAföG“ wurde das „Aufstiegs-BAföG“. Wesentliche Unterschiede des neuen, modernen „Aufstiegs-BAföG“ ist, dass der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro steigt.

Dazu ist auch der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben worden.

Auch andere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden mit der Novelle angepasst. Insgesamt wurden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge um sieben Prozent erhöht, dazu wurde der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende überproportional auf 250 Euro angehoben.

Für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.

Aber auch die Kinderbetreuungszuschläge wurden des weieteren auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag bietet Auszubildenden die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. Damit soll sich die Vereinbarung von Ausbildung und Familie besser und leichter koordinieren und umsetzen lassen.

Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen sogenannten Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.

„Insgesamt investiert der Bund pro Jahr zusätzlich 825 Millionen Euro in die Unterstützung der BAföG-Empfänger. „Unser Ziel mit dieser größten Novelle des AFBG ist klar: Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen. So können ab 1. August zum Beispiel auch Bachelorabsolventen und ?absolventinnen eine AFBG-Förderung erhalten, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen“, fasste Bundesbildungsministerin Johanna Wanka die wesentlichen Ziele der Novelle zusammen.

Eine Million Minijobs unter Mindestlohn

Duisburg, 09. Juli 2016

Duisburg, 12. Juli 2016

Seit dem 01. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland. Vier Monate nach Einführung wurden rund 1,9 Millionen Beschäftigungsverhältnisse gezählt, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fielen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) errechnete werden allerdings bei rund einer Millionen Jobs der gesetzlich festgelegte Stundenlohn nicht bezahlt.

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es allerdings noch rund vier Millionen Beschäftigungen für die weniger pro Arbeitsstunde bezahlt wurde.

Mehr als die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, isngesamt rund 1,1 Millionen. In Teilzeit wurden 0,5 Millionen Jobs ausgeübt, in Vollzeit 0,3 Millionen.

Frauen waren dabei mit 61 Prozent und somit 1,2 Millionen der Jobs mit Mindestlohn beteiligt, Männer dagegen mit 39 Prozent oder 0,7 Millionen. Auf Westdeutschland und die „alten“ Bundesländer entfielen mit 1,4 Millionen und somit vier Prozent aller Jobs, auf Ostdeutschland und die „neuen“ Bundesländer entfiel mit 0,5 Millionen gut ein Viertel der Jobs mit Mindestlohn.

Im Durchschnitt wurden in Jobs mit Mindestlohn weniger Arbeitsstunden bezahlt als in Jobs unterhalb des Mindestlohns. Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn wurden im April 2015 im Durchschnitt 36,3 Wochenstunden bezahlt. Das sind rund neun Prozent weniger Stunden als bei Vollzeitbeschäftigten unterhalb des Mindestlohnniveaus im April 2014 mit 40,1 Stunden.

Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn verdienten im April 2015 im Durchschnitt monatlich rund 1.340 Euro brutto, Vier Prozent mehr als Vollzeitbeschäftigte unterhalb des Mindestlohnniveaus ein Jahr zuvor.

Von den rund einer Millionen Jobs, bei denen der Mindestlohn nicht ausbezahlt wird, sind häufig gesetzlich davon befreit und ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Langzeitarbeitslose, bestimmte Personen unter 18 Jahren, Zeitungszusteller oder Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen. 

Minijobs deutschlandweit auf Rekordmarke

Duisburg, 13. August 2013

Duisburg, 15. August 2013

Die Zahl der Minijobs ist in Deutschland stark angestiegen. Im vergangenen Jahr 2012 übten deutschlandweit 2,66 Millionen Deutsche einen sogenannten 450 Eurojob aus. Das sind 59.300 in absoluter Zahl und 2,3 Prozent mehr, als noch im Vorjahr 2011.

So viele waren es noch nie in unserem Land, eine neue Rekordzahl und Marke wurde damit erreicht.

Vor zehn Jahren waren es gerade einmal halb so viele Menschen zwischen Flensburg und Berchtesgaden, die einen Minijob ausübten. Somit hat gleichzeitig auch jeder Elfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Zweitjob. 9,1 Prozent aller Arbeitnehmer bessern ihr Einkommen mittlerweile mit einem Minijob auf, 4,3 Prozent waren es noch 2003.

Steuern und Abgaben entfallen bei Minijobs, 450 Euro kann man sich auf diesem Weg nebenbei verdienen. Für viele ist es nicht nur ein Nebenverdienst, mit dem man sich Luxus leisten kann, für sehr viele ist es eine wichtige Grundlage, um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen.

So sind alleine über 600.000 Hartz-IV Empfänger als Minijobber registriert. Erstaunlich ist das nicht. Zwar weisen Experten immer wieder darauf hin, dass die Löhne in den vergangenen Jahren angestiegen sind. Tatsächlich steigen Steuern, Abgaben und Preissteigerungen immer weiter an, belasten die Einkommen in so einem Maße, dass eventuelle Lohnsteigerungen dagegen komplett verpuffen.

Wenn sich hier nichts Gravierendes tut, dann wird der Minijob bald zum Regelfall. Der Politik und den Politikern in Deutschland sollte mehr einfallen, als mit immer weiteren Belastungen seinen Bürger zu drohen.

Pilotprojekt in NRW: Minijobs in Vollzeitstellen umwandeln

Duisburg, 19. Juni 2012

Duisburg, 20. Juni 2012

Ein ehrgeiziges Pilotprojekt, dass in
Nordrhein-Westfalen (NRW) gestartet wurde, soll deutschlandweit Schule
machen. Die Jobcenter haben ihre Bemühungen verstärkt Minijobs von
Hartz-IV Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
umzuwandeln.

Oftmals ist der Minijob besonders für Langzeitarbeitslose aber auch für Geringqualifizierte der einzige Einstieg in den Arbeitsmarkt. Häufig kehren Minijobber erneut in die Arbeitslosigkeit zurück.

Deswegen wurde im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW ein Pilotprojekt durch ausgewählte Jobcenter – wie Dortmund und Duisburg – aus der Taufe gehoben, bei dem die Jobcenter bei Unternehmen werben Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Die Jobcenter hoffen, dass davon am Ende beide Seiten profitieren werden. So sollen zum einen Hartz-IV Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht werden, zum anderen erhalten die Betriebe und Unternehmen hoch motivierte und eingearbeitete Beschäftigte, die möglichst lange an das jeweilige Unternehmen gebunden werden. Davon profitieren aber auch die Sozialkassen von Städten und Gemeinden, die natürlich dadurch entlastet werden.

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht dem Pilotprojekt jedenfalls gespannt und hoffnungsvoll entgegen: „Es geht nicht darum, Minijobs schlecht zu machen. Minijobs sind ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Für Unternehmen ist es wichtig, flexibel zu sein. Für Menschen, die lange Zeit außerhalb der Arbeitsgesellschaft standen, können Minijobs der erste Schritt sein, um wieder Teil der Arbeitswelt zu werden. Es darf sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn Minijob heißt auch Minirente. Auch vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte müssen sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln. Die Jobcenter können hier als Brückenbauer unterstützen. Ich bin sicher, wenn betriebliche Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe weiter entwickelt werden, erreichen wir eine stärkere Durchlässigkeit von Minijobs hin zu anschließender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“, glaubt Alt an einen Erfolg des Projektes.