Reform von Minijobs notwendig

Duisburg, 21. Juni 2017

Duisburg, 08. August 2017

Die Reform von Minijobs ist zwingend notwendig, da zu viele Mißstände nach wie vor bestehen. Dazu erschweren Minijobs oftmals systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) hat zu diesem Themenkomplex drei zentrale Verbsserungsvorschläge erarbeitet.

Mehr Aufklärung über die oft missachteten Rechtsansprüche, die Abschaffung der künstlichen Einkommensbarriere von 450 Euro sowie ein flankierender Übergang mit erweiterter Gleitzone und Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse.

Das wichtigste Ergebnis des Autorenteams um Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf hat ein konkretes Konzept entwickelt, um Minijobs in sozialversichungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsverhältnisse sollen nämlich nicht durch Fehlanreize zur Dauererwerbsform werden, da zu viele Gefahren damit langfristig verbunden sind, wie besonders hohe Armutsrisiken insbesondere für Frauen, die genau davon gerade oftmals betroffen sind.

Denn nach Ansicht der Duisburger und Essener Forscher entfalten Minijobs starke Klebeffekte. Bedeutet, dass diese sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschweren und dazu oft gewünscht auch längere Arbeitszeiten. Davon sind nach den Ergebnissen der Studie vor allem verheiratete Hausfrauen betroffen.

Denn entgegen den gesetzlichen Vorschriften sind Minijobber in der betrieblichen Praxis meist schlechter gestellt als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Sie erhalten weniger Stundenlohn und werden nur bei Anwesenheit bezahlt. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder für Feiertage ist ebenso wie für Urlaubstage eher selten.

„Damit die Politik bei der Reform der Minijobs wieder handlungsfähig wird, erscheint es notwendig, von alten Denkmustern Abschied zu nehmen – insbesondere von dem trügerischen Bild, dass Minijobs für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile bieten“, stellten die Autoren der Studie fest.

Geringverdiener profitieren vom gesetzlichen Mindestlohn

Duisburg, 16. Juni 2016

Duisburg, 22. Juni 2016

Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns haben Geringverdiener in Deutschland profitiert zum Teil sogar deutlich. So gab es zum Beispiel bei Frauen im ostdeutschen Handel und Gastgewerbe sogar zweistellige Zuwächse bei den Stundenverdiensten wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) in einer aktuellen Untersuchung feststellte.

Demnach entstanden neue Arbeitsplätze besonders als sozialversicherungspflichtige Stellen.

Der Mindestlohn wurde deutschlandweit im Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Im Vergleich zu anderen westlichen Nachbarländern ist diese Marke allerdings eher gering. Dafür profitieren in Deutschland mit 18,9 Prozent wesentlich mehr Niedriglöhner als in anderen EU-Ländern, denn in diesen Ländern waren meist deutlich unter zehn Prozent betroffen.

Nach einer Berechnung des IAQ verdienten 2013 allerdings rund 6,3 Millionen der abhängig Beschäftigten dafür weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Probleme sehen die IAQ-Forscher allerdings mit der Umsetzung des Mindestlohns, da der Mindestlohn anscheinend überwiegend durch falsche Arbeitszeit-Aufzeichnungen umgangen wird. Oder auch unbezahlte Überstunden nicht berechnet und bezahlt werden, und auch vor allem die Bezahlung von Urlaub, Feier- und Krankheitstagen entfallen.

„Das belegt ausdrücklich: Der Mindestlohn ist bei vielen Geringverdienern angekommen. Die Beschäftigung wächst weiter und kein Trendbruch ist erkennbar!. Viele Betriebe nutzen den rechtlichen Sonderstatus der geringfügig Beschäftigten, um diese gesetzeswidrig anders zu behandeln. Daher muss eine Reform der Minijobs auf die Tagesordnung gesetzt werden“, forderte der Wissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) und fasste die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.

Zeitarbeit und Minijobs auf dem Rückzug

Duisburg, 29. November 2014

Duisburg, 09. Dezember 2014

Minijobs und Zeitarbeit sind deutschlandweit weiter rückläufig. Dafür hat die Teilzeitarbeit weiter zugenommen. Die Zahl der atypisch Beschäftigten ist somit 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 71.000 Personen auf rund 7.64 Millionen gesunken. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Wiesbaden.

Der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen sank leicht auf 21,4 Prozent, 2012 waren es noch 21,7 Prozent gewesen. Damit setzte sich der bereits 2012 beobachtete Rückgang bei der atypischen Beschäftigung fort.

Als atypische Beschäftigung wird Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigung sowie Zeitarbeitsverhältnisse bezeichnet. Im Gegensatz zur atypischen Beschäftigung steht das Normalarbeitsverhältnis, wie Vollzeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis das direkt bei dem Unternehmen besteht, mit dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Vor allem für die Erwerbstätigkeit von Frauen spielt die atypische Beschäftigung eine bedeutende Rolle. Während nur 11,7 Prozent der erwerbstätigen Männer atypisch beschäftigt waren, lag der Anteil bei den Frauen bei 32,5 Prozent.

Der Rückgang der atypischen Beschäftigung geht vor allem auf die befristet Beschäftigten zurück. 2013 hatten 116.000 Personen weniger einen befristeten Arbeitsvertrag als im Jahr zuvor, ein Minus von 4,4 Prozent. Bei der geringfügigen Beschäftigung wurde ein Rückgang von 1,8 Prozent errechnet, bei der Zeitarbeit wurde ein Minus von 5,3 Prozent festgestellt.

Dagegen stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten mit bis zu 20 Wochenstunden leicht an um 0,6 Prozent. Die Zahl der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis nahm 2013 um rund 380.000 Personen zu. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich damit der Anteil der Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen an allen Erwerbstätigen auf 67,5 Prozent, 2012 waren es 66,8 Prozent.

Im Gegensatz zur atypischen Beschäftigung liegt der Anteil der Frauen in Normalarbeitsverhältnissen mit 59,5 Prozent deutlich unter dem Anteil der Männer, die bei 74,6 Prozent liegen.