Bundesprogramm Bildungsprämie

Duisburg, 09. Januar 2018

Duisburg, 11. Januar 2018

Land und Bund unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so durchs Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU. Besonders aber eben auch durch die jährlich zu erhaltende Bildungsprämie.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten nun seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Ab Juli 2017 gibt es nin neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 sogar erst abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Bundesprogramm Bildungsprämie neu aufgestellt

Duisburg, 18. Juli 2017

Duisburg, 16. August 2017

Land und Bund unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so durchs Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU. Besonders aber eben auch durch die jetzt jährlich zu erhaltende Bildungsprämie.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg. Ab Juli 2017 gibt es neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weiterbildung finanzieren durch die Bildungsprämie

Duisburg, 04. Juni 2017

Duisburg, 06. Juli 2017

Berufliche Weiterbildung kostet erst einmal Geld, diese Kosten lassen sich allerdings deutlich reduzieren. So bietet der Bund Weiterbildungsinteressierten an öffentliche Fördermittel zu nutzen, zum Beispiel durch die Bildungsprämie, die sich durch die zwei Varianten Prämiengutschein und Spargutschein unterscheiden.

Es werden zwei unterschiedliche Bildungsprämien für Weiterbildungsmaßnahmen vom Bund angeboten, einerseits der Prämiengutschein und andererseits der Spargutschein.

Wer einen Prämiengutschein bekommt, hat die Zusage, dass der Staat einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung übernimmt. Beantragen können den Gutschein Arbeit­nehmer und Selbstständige die älter als 25 Jahre sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bis 40 000 Euro, beträgt.

Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengut­schein. Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ und kann für eine berufliche Weiterbildung eingesetzt werden, die bis zu 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

Dabei darf es sich jedoch nicht um eine betriebliche Schulung handeln. Wer Interesse an regelmäßiger beruflicher Weiterbildung hat, kann den Prämiengutschein alle zwei Jahre neu beantragen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber darf der Betrag nicht über 500 Euro liegen. Die andere Hälfte der Kosten muss der Antragsteller demnach aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen.

Den Spargutschein dagegen können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung verwenden wollen.

Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.

Mit dem Spargutschein, dem zweiten Baustein des Programms „Bildungsprämie“, lassen sich längere und damit oft kostenintensive Weiterbildungen leichter finanzieren. Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren.

Im Normalfall darf das Guthaben sieben Jahre lang nicht angetastet werden, sonst geht die Arbeitnehmersparzulage verloren, somit ist das ein Bonus vom Staat für Sparer mit geringerem Verdienst.

Fließt das Geld dagegen eben in eine Weiterbildungsmaßnahme, bleibt die Zulage demnach erhalten.

Übrigens was wichtig dabei ist: Der Spargutschein lässt sich gleichzeitig mit dem Prämiengutschein nutzen.

Weiterbildung finanzieren durch die Bildungsprämie

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 13. Dezember 2016

Berufliche Weiterbildung kostet erst einmal Geld, diese Kosten lassen sich allerdings deutlich reduzieren. So bietet der Bund Weiterbildungsinteressierten an öffentliche Fördermittel zu nutzen, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste. Zum Beispiel durch die Bildungsprämie, die sich durch die zwei Varianten Prämiengutschein und Spargutschein unterscheiden.

Es werden zwei unterschiedliche Bildungsprämien für Weiterbildungsmaßnahmen vom Bund angeboten, einerseits der Prämiengutschein und andererseits der Spargutschein.

Wer einen Prämiengutschein bekommt, hat die Zusage, dass der Staat einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung übernimmt. Beantragen können den Gutschein Arbeit­nehmer und Selbstständige die älter als 25 Jahre sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bis 40 000 Euro, beträgt.

Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengut­schein. Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ und kann für eine berufliche Weiterbildung eingesetzt werden, die bis zu 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

Dabei darf es sich jedoch nicht um eine betriebliche Schulung handeln. Wer Interesse an regelmäßiger beruflicher Weiterbildung hat, kann den Prämiengutschein alle zwei Jahre neu beantragen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber darf der Betrag nicht über 500 Euro liegen. Die andere Hälfte der Kosten muss der Antragsteller demnach aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen.

Den Spargutschein dagegen können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung verwenden wollen.

Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.

Mit dem Spargutschein, dem zweiten Baustein des Programms „Bildungsprämie“, lassen sich längere und damit oft kostenintensive Weiterbildungen leichter finanzieren. Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren.

Im Normalfall darf das Guthaben sieben Jahre lang nicht angetastet werden, sonst geht die Arbeitnehmersparzulage verloren, somit ist das ein Bonus vom Staat für Sparer mit geringerem Verdienst.

Fließt das Geld dagegen eben in eine Weiterbildungsmaßnahme, bleibt die Zulage demnach erhalten.

Übrigens was wichtig dabei ist: Der Spargutschein lässt sich gleichzeitig mit dem Prämiengutschein nutzen.