Auswirkungen von Hartz-IV Sanktionen

Duisburg, 10. Februar 2017

Duisburg, 07. März 2017

Haben Sanktionen gegen junge Hartz-IV Bezieher aufgrund von Pflichtverletzungen positive Auswirkungen? Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) trifft das zu. So nehmen männliche Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahre nach einer Sanktion schneller eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, als Nicht-Sanktionierte.

Allerdings können diese Sanktionen auch zu einem gegenteiligen Ergebnis führen, dass am Ende zu einem Rückzug des Sanktionierten vom deutschen Arbeitsmarkt führt.

Das zentrale Ergebnis der Studie zeigt, dass die Abgangsraten in Beschäftigung bei unter 25-jährigen sanktionierten Hartz-IV-Empfängern höher ausfallen als bei einer Vergleichsgruppe ohne Sanktionen. Dabei führt die erste Sanktion bei einer allein lebenden Person schon zu einer Abgangsrate von 100 Prozent, bei der zweiten Sanktion steigert sich die Abgangsrate dann schon um weitere 150 Prozent.

Dagegen führt einer erste Sanktion bei einer Person aus einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft zu einer Abgangsrate von 70 Prozent, bei der zweiten Sanktion steigert sich das um weitere 120 Prozent. Die Arbeitsmarkt- und Berufsforscher sehen als Hauptgrund der unterschiedlichen Abgangsraten in der Unterstützung anderer Haushaltsmitglieder für den Sanktionierten begründet.

Übrigens werden vom Gesetzesgeber Sanktionen bei unter 25-Jährigen – wie aufgrund von Meldeversäumnisse – strenger ausgestaltet als bei Älteren. So kann und wird bei der ersten Pflichverletzung wie zum Beispiel der Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots oder der Verweigerung der Teilnahme an einer Fördermaßnahme bei unter 25-Jährigen der Leistungsbezug für bis zu drei Monate für die Wohnung begrenzt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres entfällt der Hartz-IV-Bezug für bis zu drei Monate vollständig.

Bei den über 25-Jährigen dagegen führt die erste Sanktion zu einer Reduzierung um 30 Prozent und bei einem weiteren Verstoß um 60 Prozent des Regelbedarfs. Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres können die Hartz-IV Leistungen auch komplett für drei Monate entfallen.

„Die Ergebnisse unterstreichen, dass Sanktionen Anreize zur Arbeitsuche verstärken. Allerdings sind sie mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden, da der Anreiz zum Rückzug aus dem Arbeitsmarkt zunimmt. or dem Hintergrund der Forschungsergebnisse wäre eine Reform des Sanktionssystems denkbar, die sehr einschneidende Leistungsminderungen durch Sanktionen vermeidet, aber Anreize zur Arbeitsuche aufrechterhält“ fassten die Forscher die Resultate ihrer Studie zusammen.

Sanktionen in der Grundsicherung angestiegen

Duisburg, 24. April 2013

Duisburg, 30. April 2013

Der Druck auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1.024.600 Sanktionen ausgesprochen.

Damit nahm die Anzahl der Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr 2011 um elf Prozent oder 98.900 Sanktionen zu. Hauptgrund für den starken Anstieg sind oftmals Meldeversäumnisse, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 107.500 auf insgesamt 705.000 angestiegen sind.

Deswegen stellte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen fest: ?Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert?, zog der oberste Nürnberger Arbeitsmarkthüter seine Bilanz.

Im Jahresdurchschnitt sanktionierte die BA 150.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anstieg der Sanktionen ist nach Meinung der BA auch auf die insgesamt gute Lage des Arbeitsmarktes zurück zuführen.

„Hartz IV Empfänger wünschen sich eine möglichst dauerhafte und ordentlich bezahlte Beschäftigung. Die geringe Sanktionsquote zeigt, dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen. Sanktionen sind immer das letzte Mittel. Wir wollen keine Drohkulisse aufbauen, sondern über Vertrauen und Argumentation unsere Kunden erreichen. Vergessen wir nicht, dass die Grundsicherung von Steuerzahlern finanziert wird, also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin. Der Gesetzgeber muss Leitplanken definieren um das Sozialsystem so zu gestalten, dass es von der Allgemeinheit als gerecht empfunden wird“, erklärte Heinrich Alt das Handeln der BA und die Hintergründe.