Mindestlohn versus Tarifverdienst

Duisburg, 28. August 2017

Duisburg, 26. September 2017

Der Mindestlohn hat für viele Beschäftigte in den meisten Branchen positive Auswirkungen gehabt, allerdings nicht in allen. Der Abstand zwischen den niedrigsten und den höchsten Verdienstgruppen ist in Tarifverträgen ab Dezember 2014 und damit vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und Juni 2017 um 0,2 Prozent gefallen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

Des weiteren ist die Spannweite bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen in einigen Branchen im Dezember 2014 um 5,7 Prozent gesunken, also vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro.

Die Tarifstruktur hat sich damit geändert und auch Schäden genommen, vor allem im Gastgewerbe, aber nicht nur dort. Im Gastgewerbe ist der Abstand zwischen den höchsten und niedrigsten Tarifverdiensten zwischen Dezember 2014 und Juni 2017 mit ?einem Minus von 7,2 Prozent am stärksten zurückgegangen.

Das Gastgewerbe zählt zu den wenigen Branchen, in denen Tarifverträge vor Einführung des Mindestlohns noch Verdienstgruppen unter 8,50 Euro vorsahen. Das gilt aber ebenso auch für die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit einem Minus von 1,9 Prozent sowie in den Bereichen Erziehung und Unterricht mit einem Defizit von 1,2 Prozent, Verkehr und Lagerei mit einem Rückschritt um 1,1 Prozent und im Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Rückgang um ein Prozent.

In den „Niedriglohnbrachnen“ ist das Minus zwischen den Verdienstabständen sogar um einiges größer. Das gilt für Landverkehr und Transport von Rohrfernleitungen mit einem Minus von sogar drei Prozent sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Detekteien mit einem Rückgang von 1,1 Prozent. Gegenläufige Auswirkungen gab es aber auch.

So hat sich die Verdienststruktur von Tarifverträgen in denjenigen Branchen, die den Tarifvertrag des öffentlichen Bundes und der Gemeinden (TVöD) haben exakt in die andere Richtung entwickelt.

Dazu zählen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit einem Plus von 0,3 Prozent, Wasserversorgung und Entsorgung mit einer Steigerung von 0,2 Prozent sowie die Energieversorgung mit einem kleinen Zuwachs um 0,1 Prozent. Dort ist der Abstand zwischen den Verdienstgruppen größer geworden.