Weiterbildung ermöglichen durchs Aufstiegs-BAföG

Duisburg, 21. Dezember 2017

Duisburg, 28. Dezember 2017

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie vor allem duchs Aufstiegs-BAföG. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab Frühjahr 2018 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Bund und Land unterstützen Weiterbildung

Duisburg, 01. Juli 2017

Duisburg, 28. September 2017

Land und Bund finanzieren und unterstützen Weiterbildung. Auch wenn berufliche Weiterbildung zunächst Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie durchs Aufstiegs-BAföG, aber auch durch den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitslose, Berufsrückkehrer als eben auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 14. Oktober 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt, Geprüfte(r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Wir möchten sie an dieser Selle schon einmal darauf hinweisen, dass sie bei uns schon ab dem 09. Oktober die Möglichkeit haben eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate zu starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen. Hierfür benötigen sie einen Bildungsgutschein (BGS).

Land und Bund finanzieren Weiterbildung

Duisburg, 23. Mai 2017

Duisburg, 31. Mai 2017

Kosten sparen für Weiterbildung ist möglich. Auch wenn berufliche Weiterbildung zunächst Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie durchs Aufstiegs-BAföG, aber auch durch den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 14. Oktober 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt, Geprüfte(r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Weiterbildung entscheidend für Karriere

Duisburg, 23. März 2017

Duisburg, 04. April 2017

Weiterbildung ist oftmals der entscheidende Erfolgsfaktor für die Berufskarriere. Neben Erfolg im Job hat Weiterbildung aber auch andere positive Aspekte wie gesteigertes Selbstbewusstsein, Zufriedenheit oder Anerkennung durch Kollegen und Vorgesetzte oftmals zur Folge. Das sind die zentralen Ergebnisse der aktuellen forsa-Studie im Auftrag des ILS.

Neben Erfolg und gesteigerter Kompetenz im Beruf durch Weiterbildung wirken sich Weiterbildungsmaßnahmen bei den Befragten aber auch positiv auf Zufriedenheit mit 60 Prozent und Selbstbewusstsein mit 56 Prozent, sowie Anerkennung durch Vorgesetzte und Kollegen mit 52 Prozent positiv aus.

Die repräsentative Umfrage zu „nebenberuflicher Weiterbildung & Fernlernen“ führte das Marktforschungsinstitut forsa im Januar 2017 bereits zum zwölften Mal durch. Im Auftrag des ILS wurden 1.001 Personen zwischen 20 und 40 Jahren aus deutschsprachigen Privathaushalten interviewt.

Die Studie ergab, dass sich mehr als die Hälfte der Deutschen planen in laufenden Jahr weiterzubilden. Insgesamt plant mehr als jeder Zweite in Deutschland sich 2017 weiterzubilden, 42 Prozent haben bereits konkrete Pläne und fast drei Viertel der Befragten haben schon eine Weiterbildung absolviert.

Ein weiteres zentrales Resultat der Studie ergab, dass in der Gruppe der 26- bis 30-Jährigen das Weiterbildungsengagement im Vergleich zum Vorjahr am stärksten gestiegen ist. In der Vergangenheit haben besonders Erwerbstätige Weiterbildungen genutzt, um ihre Karriereziele zu realisieren.

Für diese Gruppe ist ein Fernstudium bzw. ein Fernlehrgang aufgrund der hohen Flexibilität besonders attraktiv und bietet teilweise sogar die einzige Möglichkeit, sich neben dem Beruf weiterzubilden. Die hohe Bekanntheit von Fernlehrgängen zur Weiterbildung wurde von 90 Prozent der Befragten bestätigt. Somit hat sie sich als zeitgemäße Weiterbildungsform etabliert. 

Leitfaden Weiterbildung finanzieren

Duisburg, 28. Dezember 2016

Duisburg, 03. Januar 2017

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie duchs Aufstiegs-BAföG. Und auch Steuern zu sparen, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 29. April 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Weiterbildung finanzieren durchs Aufstiegs-BAföG

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 16. November 2016

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie duchs Aufstiegs-BAföG. Und auch Steuern zu sparen, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 29. April 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Weiterbildung ohne monitäre Unterstützung unmöglich

Duisburg, 10. Mai 2016

Duisburg, 12. Mai 2016

Die deutsche Bundesregierung hat es sich auf die Agenda geschrieben Weiterbildung in unserem Land zu stärken uund auch zu unterstützen. Ohne monitäte Unterstützung ist allerdings die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oftmals unmöglich. Auch die minimalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Weiterbildung sind für viele Menschen zwischen Flensburg und Berchtesgaden nicht gegeben.

Deswegen ist der Gesetzesentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung nur ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Als nächster Schritt sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.

Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.

Auch Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. „Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung,“ stellte Jakob fest.

Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen.

Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.  

Infos zum Recht auf Weiterbildung in Deutschland

Duisburg, 26. Januar 2016

Duisburg, 23. Februar 2016

Knapp drei Viertel aller deutschen Betriebe und Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Weiterbildungen an. Daraus ergeben sich natürlich auch viele Fragen für die Mitarbeiter. Die Stiftung Warentest hat sich auf ihrer Internetseite test.de zu den Themen Recht auf Weiterbildung, Anspruch auf Bildungsurlaub, Vertragsbindung, oder Weiterbidungsvertrag diesem großen Themenkomplex gewidmet und die wichtigsten Fragen beantwortet.

So räumt das Gesetz einem Arbeitnehmer in Deutschland keinen grundsätzlichen Anspruch auf Weiterbildung ein, es sei denn wenn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen individuellen Arbeitsvertrag vorliegt. In den Verträgen oder Vereinbarungen ist dort auch die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers geregelt.

Zum so genannten Bildungsurlaub gibt es spezielle Gesetze, unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Das sind die Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben muss. In den meisten Ländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage pro Jahr oder alle zwei Jahre auf zehn Tage Bildungs­urlaub, und zwar zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Grundsätzlich muss der Kurs aber als Bildungsurlaub anerkannt sein, der Inhalt der Fortbildung muss dagegen aber nicht in Bezug zum ausgeübten Beruf stehen.

Die Kosten der Weiterbildung während eines Bildungsurlaubs muss der Arbeitgeber aber nicht übernehmen. Für eine Weiterbildung die nicht als Bildungsurlaub Anerkennung findet muss der Arbeitgeber auch nicht frei geben und zustimmen. Es sei denn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein individueller Arbeitsvertrag regeln das.

Der Arbeitgeber kann wegen einer Weiterbildung eine Vertragsbindung mit und von dem Angestellten verlangen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insgesamt ist und kann es empfehlenswert sein, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer einen Weiterbildungsvertrag abzuschließen.

Für den Arbeitnehmer, wenn es sich um eine längere und kostenspielige Weiterbildung handelt, die eine Voraussetzung ist, beim Unternehmen zu bleiben. Für den Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter die Kosten der Weiterbildung zurückzahlen muss oder wenn er vor Ablauf einer vereinbarten Frist kündigt.

Nur wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht, gibt es ein Recht auf eine Weiterbildung. Ansonsten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bestimmte Lehrgänge zu finanzieren oder den Arbeitnehmer hierfür freizustellen. In einigen Bundesländern können Betriebe und Unternehmen allerdings Fördergelder für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter beantragen.

Zu einer Weiterbildung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer übrigens nicht zwingen. „Im Rahmen seines sogenannten Weisungsrechts kann der Arbeitgeber aber von ihm verlangen, an bestimmten Weiterbildungen teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um Fortbildungen, die es dem Mitarbeiter überhaupt erst ermöglichen, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten auch künftig nachzukommen. Das kann der Fall sein, wenn sich sein Berufsbild aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen wesentlich ändert.“

Nur bei Kostenübernahme des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer zu einer Weiterbildung verpflichtet werden. Eine Verweigerung seitens des Arbeitnehmers ist allerdings auch dann noch möglich. Bei Teilzeitarbeit oder befristeter Arbeit besteht auch das Recht auf Teilnahme von Weiterbildungsmaßnahmen.

BA unterstützt Weiterbildung für Geringqualifizierte

Duisburg, 05. August 2015

Duisburg, 18. August 2015

Immer mehr Betriebe und Unternehmen setzen und unterstützen ihre Mitarbeiter auf und für Weiterbildungsmaßnahmen. Die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter ist auch eine wichtige Maßnahme, um den Facharbeiterkräftemangel einzudämmen. Kleine Betriebe können sich allerdings oftmals finanzielle Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter nicht leisten.

Da hilft jetzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem neuen Unterstützungsprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) aus.

Laut einer Untersuchung der Laut aktueller Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), ist die Zahl der Betriebe, die ihre Beschäftigten weiterbilden, zwar um mehr als 17 Prozentpunkte seit dem Jahr 2000 gestiegen. Allerdings zeigt die IAB-Untersuchung auch, dass insbesondere Kleinstbetriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in vergleichsweise geringem Umfang Weiterbildung ermöglichen.

Im Durchschnitt haben im ersten Halbjahr 2014 54 Prozent aller deutschen Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, indem sie Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernahmen und/oder die Beschäftigten zur Teilnahme freistellten.

Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf diese Situation reagiert und  unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten mit finanziellen Zuschüssen. Dafür hat sie im Jahr 2014 mehr als 150 Millionen Euro investiert.

Alles das unterstützt die BA mit ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Von der Qualifikation der Beschäftigten profitieren die Betriebe und die Mitarbeiter.

Die Unternehmen entwickeln ihre eigenen Fachkräfte, schaffen Perspektiven für ihr Personal, binden dieses an den Betrieb und stärken so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Für die Arbeitnehmer bedeutet Qualifizierung bessere Chancen auf Beschäftigung, auf höhere Einkommen und letztlich mehr Schutz vor Arbeitslosigkeit.