Duisburg, 28. Dezember 2017
Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie vor allem duchs Aufstiegs-BAföG. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.
Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.
Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.
Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.
Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.
Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.
Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.
Bei der its-Gruppe können sie ab Frühjahr 2018 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.