Teilzeitmaßnahmenförderung durch „Meister-BAföG“

Duisburg, 02. September 2016

Duisburg, 29. September 2016

Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen (NRW) 25.764 Personen durch das „Meister-BAföG“, gefördert wie Information und Technik das statistische Landesamt Nordrhein Westfalens bekannt gab. Das waren 918 Personen oder 3,4 Prozent weniger, als noch 2014. Rund 77,7 Prozent der Gerförderten waren Männer. Zahlreiche Weiterbildungen bei der its-Gruppe werden durch das „Meister-BAföG“ gefördert.

60,8 Prozent der Geförderten bildeten sich im Rahmen einer Teilzeitmaßnahme fort. Förderberechtigte im Alter von 25 bis 29 Jahren stellten hier mit 6.025 Personen die am stärksten besetzte Gruppe, 30- bis 34-Jährige waren mit 3.196 Personen vertreten.

4.384 der in Vollzeitmaßnahmen Geförderten waren 20 bis 24 Jahre und 3.842 waren 25 bis 29 Jahre alt. Im Jahr 2015 besaßen 384 und damit 1,5 Prozent der Leistungsempfänger in NRW eine ausländische Staatsangehörigkeit, 125 Geförderte von ihnen stammten aus EU-Staaten.

Wesentliche Unterschiede des neuen, modernen „Aufstiegs-BAföG“ ist, dass der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro steigt. Dazu ist auch der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben worden. Auch andere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden mit der Novelle angepasst.

Insgesamt wurden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge um sieben Prozent erhöht, dazu wurde der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende überproportional auf 250 Euro angehoben. Für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro. Aber auch die Kinderbetreuungszuschläge wurden des weieteren auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.

Der Kinderbetreuungszuschlag bietet Auszubildenden die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. Damit soll sich die Vereinbarung von Ausbildung und Familie besser und leichter koordinieren und umsetzen lassen.

Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen sogenannten Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Auch bei Angeboten der its-Gruppe haben sie die Möglichkeit ihre spezielle Fördermaßnahme durch das „Aufstiegs-BAföG“ oder „Meister-BAföG“ unterstützen zu lassen. So bieten wir ab dem 08. Oktober eine Fortbildung zum Geprüfte/r Logistikmeister über 32 Monate, oder zum/zur Geprüfte (-r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik in 18 Monaten, Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in) in zwölf Monaten, Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) in 18 Monaten, Geprüfte(r) Technische(r) Betriebswirt(in) in 18 Monaten sowie Geprüfte(r) Betriebswirt(in) in lediglich 18 Monaten zu werden an.

Über eine finanzielle Förderung ihrer speziellen Aufstiegsfortbildung so übers Meister-BAföG beraten wir sie gerne.