Duisburg, 10. Januar 2017
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden können für Weiterbildungen Steuer sparen, wie die Stiftung Warentest heraus fand. Das gilt auch für Eltern, die in Elternzeit sind und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen.
Steuern sparen kann aber selbstverständlich nur der, der eben auch eine Steuererklärung einreicht.
Steuern lassen sich zum Beispiel mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können einen Vorteil beim Finanzamt bringen.
Dazu müssen die Veranstaltungen aber straff organisiert sein und die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen. Neben der Teilnahmegebühr erkennt das Finanzamt unter anderem Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung sowie Kopien können Sie abrechnen. Dasselbe gilt für Kreditzinsen und -gebühren, wenn die Weiterbildung per Kredit finanziert wird.
Arbeitnehmer tragen ihre Bildungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die sich ohne Obergrenze geltend machen lassen. Für Selbstständige sind Bildungskosten Betriebsausgaben. Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 17.500 Euro führen sie die Ausgaben für die Weiterbildung in einer formlosen Gegenüberstellung ihrer Betriebseinnahmen und -ausgaben auf.
Ist das Jahreseinkommen höher, füllen sie mit der Steuererklärung die Anlage EÜR aus und rechnen die Weiterbildung darin ab. Für Selbstständige zählen Bildungskosten ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben. Je höher die Ausgaben sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn und desto weniger Steuern sind letztlich zu zahlen.
Für Arbeitnehmer setzt das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr an. Mit jedem Euro, den sie zusätzlich für den Job ausgeben, sparen sie weiter Steuern. Sind die 1.000 Euro bereits komplett ausgeschöpft so etwa durch die Ausgaben für den Arbeitsweg oder einen berufsbedingten Umzug macht sich der Steuervorteil durch die Weiterbildung voll bemerkbar: Dann bekommt zum Beispiel ein Angestellter, der 800 Euro für eine Weiterbildung ausgegeben hat und einen Steuersatz von 25 Prozent hat, 200 Euro zurück.