Weiterbildung durch Bildungsgutschein

Duisburg, 14. November 2013

Duisburg, 12. Januar 2014
 
Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen. Für Arbeitssuchende ist der Bildungsgutschein das Fördermittel.

Im vergangenen Jahr nahmen alleine 49 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung feststellte.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten der Weiterbildung sind Bildungsgutscheine, das Meister-BaFöG, die Bildungsprämie sowie der Bildungsscheck NRW. Die Vergabe der Förderinstrumente ist dabei nicht wahllos sondern entsprechend gezielt.

Für Arbeitssuchende die entweder bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I /ALG I bzw. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II/ ALG II (auch bekannt unter „Hartz IV“) beziehen, ist der Bildungsgutschein das Fördermittel.

Die Bildungsgutscheine fördern in der Regel die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese Förderung beruht auf der Sozialgesetzgebung und wird bei den Behörden im Rahmen der „Förderung beruflicher Weiterbildung“ in Form von Bildungsgutscheinen ausgegeben. Diese Förderung hat Vorrang vor allen anderen und schließt die anderen Mittel in der Regel aus.

Das bedeutet zum Beispiel auch: Wer ALG I Ansprüche hat, bekommt keine Bildungsprämie. Als weitere Faustformel kann gelten: Bundesmittel schlägt Landesmittel, was konkret bedeutet, dass wer Anspruch auf eine der drei erstgenannten Möglichkeiten hat, eben keinen Bildungsscheck bekommen kann, da dieser eine NRW eigene Förderung darstellt.