Weiterbildung durch den Bildungsscheck NRW

Duisburg, 28. November 2013

Duisburg, 04. Januar 2014

Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen, wie durch den Bildungsscheck NRW. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit dem Bildungsscheck NRW ein eigenes Förderinstrument ins Leben gerufen, das von 2013 bis 2015 auf zwei Jahre begrenzt ist.

Mit diesem Sonderprogramm wird berufliche Weiterbildung in unserem Bundesland gefördert und unterstützt. Der Bildungsscheck fördert ebenso 50 Prozent der Lehrgangsgebühren (seit dem 01. September 2013) und bis zu 2.000,- Euro (vorher waren es 500,- Euro).

Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik, mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe haben davon schon profitiert.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken.

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.