Weiterbildung ermöglichen durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 13. Februar 2018

Kosten sparen kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie beim Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein lässt sich auch eine Umschulung ermöglichen, die die its-Gruppe ab dem 05. März anbietet.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet. 

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

In Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit auf die Ausgabe eines Bildungsgutscheines verzichten (z.B. weil vor Ort kein entsprechendes Weiterbildungsangebot vorhanden ist oder Teilnehmer nicht mit dem Bildungsgutschein zurecht kommen). Stattdessen kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsanbieter mit der Durchführung von Weiterbildungslehrgängen beauftragen.

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter anderem bescheinigt, dass und welche der folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld (fort)gezahlt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 05. März können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.