Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsscheck NRW

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 23. November 2016

Das Bundesland NRW hat mit dem Bildungsscheck ein eigenes Unterstützungsprogramm, um Weiterbildungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Bildungsscheck kommt für Arbeitnehmer aus kleinen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern infrage, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro nicht übersteigt.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel ist es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen, wie die Stiftung Warentest zusammen fasste.

Um den Bildungsscheck des Landes NRW zu erhalten müssen natürlich bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie etwa keinen Berufsabschluss zu haben oder befristet, geringfügig beziehungsweise als Zeitarbeiter beschäftigt sein. Wer an- oder ungelernt ist oder älter als 50 oder zugewandert, kann ebenfalls einen Bildungsscheck bekommen. Unter bestimmten Bedingungen gilt das auch für Berufsrückkehrer.

Es gibt sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen – auch in Duisburg – bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten. Der Bildungsscheck ist für Weiterbildungen mit engem Bezug zum Beruf des Antragstellers erhältlich. Möglich sind fachliche, aber auch fachübergreifende Qualifizierungen, etwa um soziale und methodische Kompetenzen auszubauen.

Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Schulungen an Maschinen.

Der Bildungsscheck kann übrigens alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.