Duisburg, 29. Juni 2017
Kosten sparen bei Weiterbildungmaßnahmen, das geht mit Unterstützung von Bund und Land. Auch wenn berufliche Weiterbildung erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, so auch mit dem Aufstiegsstipendium.
Der Bund bietet mit dem Aufstiegsstipendium ein Programm für Fachkräfte an. Das Programm richtet sich an besonders engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren wollen. Der aktuelle berufliche Status ist dabei nicht von irgendeiner Relevanz.
Entsprechende Kandidaten müssen allerdings schon eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben. Zudem benötigen sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und müssen Besonderes geleistet haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mindestens mit der Note 1,9 oder eben auch besser abgeschlossen haben.
Das Aufstiegsstipendium wird für ein Erststudium in Vollzeit, aber auch für ein berufsbegleitendes erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Verfügung gestellt. Die Hochschule kann sich dabei sowohl in Deutschland, als auch in einem anderen EU-Land oder der Schweiz befinden.
Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Studierende Eltern können zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren bekommen. Diese liegt bei 130 Euro für jedes Kind.
Wer sich für einen berufsbegleitenden Studiengang entscheidet, bekommt jährlich 2.400 Euro. Die Förderdauer richtet sich jeweils nach der laut Studienordnung vorgesehenen Regelstudienzeit.