Wenige Chancen für Hartz-IV-Empfänger

Duisburg, 15. März 2016

Duisburg, 16. März 2016

Selten war in Deutschland die Arbeitsmarktlage so gut wie jetzt. Besonders die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist jetzt wesentlich höher, als in den gleichen Vorjahreszeiträumen. Allerdings geht an den meisten Hartz IV-Empfängern der klare Aufschwung am deutschen Arbeitsmarkt komplett vorbei, wie die aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) zeigt.

Nicht einmal jeder Fünfte hat im vergangenen Jahr den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit und den Sprung in einen regulären Job geschafft.

Allerdings zeigte die Untersuchung auch, dass der Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt vom Arbeitslosengeld I oftmals sehr schnell gelingen kann. So stieg der Anteil von 2014 von 38,2 Prozent der Arbeitslosengeld I Emfänger auf knapp 44 Prozent zum Ende des Jahres 2015.

Im Gegensatz dazu haben in den letzten Jahren nur rund 20 Prozent der Arbeitslosengeld II Empfänger oder der Hartz IV-Empfänger einen regulären Job bekommen. Im vergangenen Jahr waren es sogar nur rund 17 Prozent.

Im letzten Jahr fielen sogar über 44 Prozent der Hartz IV Empfänger ganz aus dieser Statistik raus, bzw. wechselten in die Rubrik „Nicht-Erwerbstätigkeit“. Viele von ihnen gehen in Rente, nehmen Elternzeit oder sind langfristig arbeitsunfähig.

Nach Meinung der Duisburg-Essener Forscher ist besonders auffällig, dass eine relativ hohe von SGB-II-Arbeitslosen0 eine Ausbildung oder Arbeitsförderungsmaßnahme beginnen. Seit 2009 sind es zwischen 22 und 24 Prozent mehr als die Gruppe, die wieder in einen regulären Job oder Beschäftigung wechseln. Wer begrenzt Arbeitslosengeld I bekommt und damit eher nur kurzzeitig arbeitslos ist, ist dagegen oftmals gut zu vermitteln.

Das gilt allerdings nicht für den größeren Teil der arbeitslos registierten mit rund 70 Prozent. Für viele aus dieser großen Gruppe bedeutet ein neuer Job allerdings oftmals nicht automatisch eine richtige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet nämlich nicht automatisch eine dauerhafte Anstellung, in vielen Fällen leider sogar eher das Gegenteil.